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Anwälte für Pflegestufe in Lohne (Oldenburg)

Rechtsanwalt Stefan Wilke
Deichstraße 6
49393 Lohne (Oldenburg)

Benötigen Sie die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts für Fragen zum Pflegegrad in $(ort)?

2021 gab es in Deutschland 4,1 Millionen pflegebedürftige Menschen. Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen diese von ihrer Pflegekasse erhalten. Mit Hilfe des Anwalt-Suchservice können Sie in Lohne (Oldenburg) ganz bequem einen Beratungstermin bekommen - bei einem guten Anwalt für Sozialversicherungsrecht.

Was muss man zu den Unterschieden von Pflegestufen und Pflegegraden wissen?

Das alte System vor dem 1.1.2017 kannte drei Pflegestufen. Ab diesem Stichtag wurden diese durch fünf Pflegegrade ersetzt. Nun können auch Demenzkranke leichter Pflegeleistungen erhalten, da es nicht mehr nur um körperliche Beeinträchtigungen geht. Bei der Pflegestufe wurde berechnet, wie viele Pflegeminuten pro Tag für eine bestimmte Person nötig waren. Der Pflegegrad hängt davon ab, was eine Person noch selbstständig kann – zum Beispiel sich waschen und anziehen. Ein erfahrener Rechtsanwalt aus Lohne (Oldenburg) kann Sie beraten, wenn Ihre Pflegekasse Ihren Pflegegrad nicht anerkennen will.

Wenn ich mit dem Ergebnis des Pflegegutachtens unzufrieden bin, kann ich dann Widerspruch einlegen?

Sie können gegen den Bescheid der Pflegekasse Widerspruch einlegen. Dies sollten Sie vorzugsweise schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein tun. Dies ist innerhalb eines Monats möglich, bei fehlender Belehrung über die Widerspruchsfrist im Bescheid innerhalb von einem Jahr. Nun muss die Pflegekasse erneut über Ihren Fall entscheiden. Bei einem neuen Termin mit einem Gutachter sollten Sie alle Unterlagen bereit haben. Entspricht der neue Bescheid wieder nicht dem Gewünschten, können Sie innerhalb eines Monats gegen diesen klagen. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt in Lohne (Oldenburg) beraten, wie Sie den Widerspruch am besten begründen.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Ansprechpartner ist die Pflegekasse, die zur jeweiligen Krankenkasse des Betreffenden gehört. Mit einem Anruf oder einem formlosen Schreiben müssen Sie dieser mitteilen, dass Sie nun Pflegeleistungen benötigen. Daraufhin bekommen Sie Antragsunterlagen zum Ausfüllen. Die Kasse schickt Ihnen auch einen Gutachter, der den Pflegegrad feststellen soll. Sie müssen in jedem Fall zumindest zwei Jahre lang eingezahlt haben innerhalb der letzten zehn Jahre, um Leistungen zu erhalten. Ein erfahrener Rechtsanwalt aus Lohne (Oldenburg) kann Ihnen helfen, wenn die Kasse Leistungen verweigert.

Welche Voraussetzungen sind einzuhalten und welche Leistungen bekomme ich von der Kasse bei den einzelnen Pflegegraden?

In jedem Fall muss voraussehbar sein, dass die Pflegebedürftigkeit länger als sechs Monate fortbestehen wird. Beim Besuch eines Gutachters werden Fragen aus sechs Lebensbereichen gestellt: Etwa zur Beweglichkeit, zu den Sozialkontakten oder zu psychischen Problemen. Nach einem Punktesystem wird bewertet, wie selbstständig man noch ist. Dafür gibt es 64 verschiedene Kriterien. Es gibt mehr Leistungen, je höher der Pflegegrad ist. Diese reichen von der Bezahlung von Hilfsmitteln über Tagespflege bis zu Änderungen an den Wohnräumen. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen in Lohne (Oldenburg) helfen, wenn die erforderlichen Leistungen nicht bewilligt werden.

Wir helfen Ihnen dabei, einen guten Anwalt für Fragen zum Pflegegrad zu finden!

In $(ort) arbeiten verschiedene spezialisierte Rechtsanwälte für Sozialversicherungsrecht – hier stellen wir Ihnen einige vor. Für zusätzliche Informationen zu den Anwälten reicht ein Klick auf den Button "Kontaktdaten" aus. Sie können mit unserem Kontaktformular schnell und einfach einen Termin mit dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl vereinbaren. Für die Nutzung unseres Kontaktformulars fallen keine Kosten an. Sie werden dadurch zu nichts verpflichtet. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird sich dann zeitnah zur Terminvereinbarung bei Ihnen melden!

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Pflegestufe in Lohne (Oldenburg) gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Pflegebedürftigkeit, Pflegegutachten, Pflegeheim, Pflegesachleistungen, Pflegeversicherung Einstufung.