Markenrecht, 4. Teil: MARKENVERWALTUNG

06.01.2011, Autor: Herr Lars Jaeschke / Lesedauer ca. 1 Min. (2906 mal gelesen)
Nach der Anmeldung und Eintragung Ihrer Marken ist die professionelle Verwaltung Ihres Markenportfolios angezeigt, damit alle amtlichen Fristen eingehalten werden und Ihr Markenschutz solange Sie es wünschen aufrechterhalten bleibt.

Nach der Anmeldung und Eintragung Ihrer Marken ist die professionelle Verwaltung Ihres Markenportfolios angezeigt, damit alle amtlichen Fristen eingehalten werden und Ihr Markenschutz solange Sie es wünschen aufrechterhalten bleibt.

Diese fachanwaltliche Dienstleistung wird als „Markenverwaltung“ bezeichnet.

Wenn Sie einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz beauftragen, behält dieser für Sie alle Fristen im Blick und teilt Ihnen rechtzeitig mit, wann und in welcher Form gehandelt werden muss.

Tipp: Lesen Sie auch die Ratgeber-Folgen:

Markenrecht, 1. Teil: Warum MARKENFINDUNG wichtig ist – oder würden Sie ein Auto kaufen, dessen Namen „kleines männliches Geschlechtsteil“ bedeutet ?“

„Markenrecht, 2. Teil: MARKENRECHERCHE ist ein „Muss“ – denn schon aufgrund der bloßen Anmeldung einer verwechslungsrelevanten Marke können Sie abgemahnt werden (sog. „Erstbegehungsgefahr“)“

„Markenrecht, 3. Teil: MARKENANMELDUNG – Wann die Anmeldung deutscher, EU- und/oder internationaler Marken sinnvoll ist.“

Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Dr. Lars Jaeschke

IP.JAESCHKE Marken- und Medienrecht

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